zum Inhalt springen

Bewerbung auf einen Masterstudienplatz Chemie

Verfahren zur Feststellung der Eignung

Das Verfahren zur Feststellung der Eignung wird zweimal pro Jahr im Winter- und im Sommersemester durch den Prüfungsausschuss an der Universität zu Köln durchgeführt. Die Zulassungszahl kann jährlich auf der Grundlage der verfügbaren Kapazitäten festgelegt werden.

Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudium muss in Klips 2.0 gestellt werden. Wenn Sie bisher nicht an der Universität zu Köln studiert haben, müssen Sie zuerst ein Bewerber-Account anlegen. Die Anträge müssen bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester und bis zum 15. Januar, für das folgende Sommersemester gestellt werden (Ausschlussfrist).

Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein Anschreiben mit Angabe der Motivation;
2. ein tabellarischer Lebenslauf;
3. der Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium Chemie an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes, der dem Bachelorabschluss Chemie an der Universität zu Köln mindestens gleichwertig ist, oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss. Gleiches gilt auch für ausländische Abschlüsse. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Für Studierende, die im laufenden Sommersemester (Wintersemester) den Bachelorstudiengang abschließen, reicht die Vorlage der bis zum 15. Juli (15. Januar) nachgewiesenen Prüfungsleistungen mit Angabe des Notendurchschnittes und ein Nachweis für den Beginn der Bachelorarbeit; das endgültige Zeugnis muß bis spätestens 6 Wochen nach Semesterbeginnn nachgereicht werden.
4. Namen von zwei Hochschullehrer/innen, von denen Referenzen eingeholt werden können.
5. Begleitformular (bitte online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen)

Die Zulassung zum Feststellungsverfahren setzt voraus, dass die oben genannten Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Bewerber/innen müssen jeweils mindestens 12 Leistungspunkten aus den Bereichen nachweisen:
a) Anorganische Chemie,
b) Organische Chemie und Biochemie,
c) Physikalische Chemie und Theoretische Chemie.
Insgesamt müssen in der Summe mindestens 60 Leistungspunkte aus den oben genannten Bereichen nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die Passgenauigkeit der Leistungen.

Wenn Sie im Chemie-Masterstudium Biochemiemodule wählen wollen, müssen Sie (experimentelle und theoretische) Grundkenntnisse in Biochemie im Umfang von min. 9 CP nachweisen.

Es gelten folgende Kriterien für die Zulassung zum Masterstudium Chemie

Beim Vorliegen aller (aber mind. 80% der) Leistungen des B. Sc.-Studiums und einer Note 2.5 (oder besser) erfolgt die Zulassung; bei schlechterer Gesamtnote erfolgt die Ablehnung.

Eine Einschreibung ist nur möglich, wenn alle Leistungen des Bachelorstudiums erfolgreich abgeschlossen sind.

Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses

Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens wird dem/der Bewerber/in bis spätestens 28. Februar bzw. 31. August schriftlich mitgeteilt.

CHECKLISTE für eine Bewerbung

1. Anschreiben mit vollständiger Adresse und Begründung;
2. Lebenslauf;
3. Bachelorurkunde, Diploma Supplement und Transcript of Records;
4. Sprachzeugnis (bei Bewerbungen aus dem Ausland)*;
5. Namen von zwei potentiellen Gutachtern;
6. unterschriebenes Begleitformular (siehe Vorlage).

* Die Bewerber/innen müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen. Als ausreichende Sprachkenntnisse gelten das Niveau C1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen der Europäischen Union oder vergleichbare Kenntnisse. Mit Bewerbern, die (nur) das Niveau B2 nachweisen, wird ein Orientierungsgespräch in englischer Sprache geführt. Für Bewerber/innen die die allgemeine Hochschulreife im Geltungsbereich des Grundgesetztes erworben haben, gelten ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache als nachgewiesen. Der Nachweis über ausreichende englische Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich für Bewerber/innen, die ihr Bachelorstudium bzw. das als gleichwertig anerkannte Studium in englischer Sprache absolviert haben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Vorsitzender des Prüfungssausschusses für den Masterstudiengang Chemie:
Prof. Dr. Axel Griesbeck, Department für Chemie, Institut für Organische Chemie, Greinstr. 4, 50939 Köln, E-Mail: griesbeckSpamProtectionuni-koeln.de.